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   LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95   

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https://dejure.org/1995,5927
LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95 (https://dejure.org/1995,5927)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95 (https://dejure.org/1995,5927)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1995 - 4 (2) Sa 975/95 (https://dejure.org/1995,5927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Festsetzung von Beschäftigungszeiten gemäß § 19 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) gegenüber Vollzeitbeschäftigten; Festsetzung der im öffentlichen Schuldienst zurückgelegten Teilkraftzeit als Beschäftigungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 19
    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Festsetzung von Beschäftigungszeiten gemäß § 19 BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz der Gleichbehandlung ; Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten ; Sachlicher Grund ; Anerkennung von Beschäftigungszeiten ; Vollzeitbeschäftigte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt noch Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -), dass die Gerichte für Arbeitssachen Tarifverträge daraufhin zu überprüfen haben, ob sie gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen das Grundgesetz oder zwingendes Gesetzesrecht verstoßen.

    Eine Regelung ist nicht allein deshalb sachlich gerechtfertigt, weil sich die sachkundigen Tarifvertragsparteien hierauf geeinigt haben (BAG v. 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, DB 1995, 2020 , sub B II 2 d) dd); BAG v. 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 -, EzBAT, § 8 BAT Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter Nr. 8, sub B I 2 b) (2)).

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Hinblick auf die zurückliegende Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst mehrfach entschieden, dass eine Korrektur dieser Ungleichbehandlung auch für die Vergangenheit - in den entschiedenen Fällen ab dem 01.09.1972 bzw. dem 01.02.1977 - zu erfolgen hat, und in diesem Zusammenhang einen Verstoß dieser rückwirkenden Rechtsprechung gegen rechtsstaatliche Grundsätze verneint (BAG v. 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 -, EzBAT, § 8 BAT Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter Nr. 8 sub B III; BAG v. 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, DB 1995, 2020 ).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95
    Eine Regelung ist nicht allein deshalb sachlich gerechtfertigt, weil sich die sachkundigen Tarifvertragsparteien hierauf geeinigt haben (BAG v. 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, DB 1995, 2020 , sub B II 2 d) dd); BAG v. 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 -, EzBAT, § 8 BAT Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter Nr. 8, sub B I 2 b) (2)).

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Hinblick auf die zurückliegende Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst mehrfach entschieden, dass eine Korrektur dieser Ungleichbehandlung auch für die Vergangenheit - in den entschiedenen Fällen ab dem 01.09.1972 bzw. dem 01.02.1977 - zu erfolgen hat, und in diesem Zusammenhang einen Verstoß dieser rückwirkenden Rechtsprechung gegen rechtsstaatliche Grundsätze verneint (BAG v. 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 -, EzBAT, § 8 BAT Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter Nr. 8 sub B III; BAG v. 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, DB 1995, 2020 ).

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95
    Mit der Regelung wurde der Zweck verfolgt, die Anpassung des § 3 lit. q) BAT alter Fassung an die jüngste Rechtsprechung des BAG zur Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter (grundlegend BAG v. 25.01.1989 - 5 AZR 161/88 -, AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) so vorzunehmen, dass sich die Anpassung nur auf zukünftige Beschäftigungszeiten, nicht aber auf die Berücksichtigung bereits erbrachter Zeiten als Beschäftigungszeiten auswirken würde.
  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 681/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es bei öffentlichen Arbeitgebern - auch dem beklagten Land - üblich ist, zwischen organisierten und nichtorganisierten Angestellten nicht zu differenzieren und die Geltung des BAT bei nichtorganisierten Angestellten per einzelvertraglicher Bezugnahme zu vereinbaren (vgl. BAG v. 15.11.1994 - 5 AZR 681/93 -, NZA 1995, 936, 938).
  • BAG, 15.08.1979 - 4 AZR 913/77

    Studienurlaub während des Krieges - Vordienstzeiten - Dienstzeitberechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95
    Vorliegend gibt die schriftliche Festsetzung der Beschäftigungszeit im Sinne des § 19 BAT die Rechtsauffassung des beklagten Landes über die Anrechenbarkeit bestimmter Zeiten wieder, die jedoch nicht den Charakter einer Willenserklärung hat und daher ohne weiteres abänderbar ist (vgl. BAG vom 15.08.1979 - 4 AZR 913/77 - = AP Nr. 3 zu § 20 BAT ).
  • BAG, 04.11.1965 - 2 AZR 65/65

    Feststellungsklage - Bestimmte Vordienstzeiten - Beschäftigungszeit - Dienstzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95
    Mit der Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses steht es im Einklang, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für eine isolierte Klage auf Feststellung der Beschäftigungszeit ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO bestehen kann (vgl. etwa BAG vom 04.11.1965 - 2 AZR 65/65 - = AP Nr. 1 zu § 19 BAT ).
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